Dennoch liegt die Vermutung nahe, die Kantonspolizei können an Wochenenden deshalb auf die Abstellfläche am Nordring verzichten, weil sie an diesen Tagen damit rechnen könne, ihre Pikettfahrzeuge (sowohl Dienstwagen als auch private PWs) im Ambassadorenhof unterzubringen, und zwar nicht nur auf den 27 dem Polizeikommando vorbehaltenen Plätzen, sondern noch problemloser auf den übrigen dort reservierten, in der Regel jedoch nur an Werktagen besetzten Parkfeldern. Diese Felder - oder zumindest ein Teil davon - könnte demnach auch werktags den Pikettfahrzeugen der Polizei zur Verfügung gestellt werden, womit im Sinne von Art. 82 Abs. 1 SSV die angefochtene Anordnung auf dem Teilstück der