.." den mit der Verkehrsbeschränkung angestrebten Zweck zu erreichen vermöchten und ob diese nicht im Sinne des Art. 82 Abs. 1 SSV den Vorzug verdienten." Der verwaltungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismässigkeit wird, was die Verkehrsanordnungen angeht, in Art. 82 Abs. 1 SSV ausdrücklich festgehalten. Gemäss der "Neuen Parkierungsordnung im Ambassadorenhof und im südöstlichen Teilstück der Nordringstrasse in Solothurn" vom 16. Mai 1974, verfasst vom Polizeikommando Solothurn, stehen im Ambassadorenhof, dem Innenhof der Verwaltungsgebäude von Justiz- und Polizeidepartement, dessen Grundeigentümer der Kanton ist, insgesamt 40 Parkplätze zur Verfügung.