SOG 1978 Nr. 16 Art. 3 Abs. 4 SVG. Zur Frage der Reservierung von Parkplätzen, die sich auf öffentlicher Strasse befinden, für die Verwaltung. Seit 1974 bestehen auf öffentlichem Grund der Stadt Solothurn, am südöstlichen Teil der Nordringstrasse, nördlich des Ambassadorenhofes, 14 für die Kantons- und Stadtpolizei reservierte, gelb markierte Parkfelder (publiziert im Amtsblatt Nr. 13 vom 4. April 1974).An beiden Enden des Teilstücks der Strasse ist das Parkverbotssignal Nr. 231 mit Zusatztafel "Reserviert für Polizeidienstfahrzeuge (Montag bis Freitag)" angebracht.