SOG 1978 Nr. 15 Art. 1 Abs. 1 SVG; Art. 1 Abs. 2 VRV. Zum Begriff der öffentlichen Strasse (Vorgelände eines Verwaltungsgebäudes). Am 10. und 11. Januar 1977 hatte P. N. seinen PW in Solothurn beim Franziskanerplatz auf dem Zufahrtssträsschen zum Ambassadorenhof (kantonales Verwaltungsgebäude) parkiert. Nur wenige Meter davon entfernt, auf dem Franziskanerplatz, befinden sich weiss markierte Parkfelder (mit Parkuhren).Auf Strafanzeige der Kantonspolizei hin auferlegte der Gerichtsstatthalter von Solothurn-Lebern Herrn N. in Anwendung von Art, 27 Abs. 1 SVG in Verbindung mit Art. 55 Abs. 1 SSV eine Busse und bestätigte sie später im Einspracheverfahren