SOG 1978 Nr. 13 Art. 49 Ziff. 2 StGB. Zur Frage, ob vor der Bussenumwandlung weitere betreibungsrechtliche Schritte nötig sind, wenn nachträglich, nach Durchführung einer ersten Betreibung, dem Verurteilten gehörende Vermögenswerte entdeckt worden sind. Das Obergericht hatte das Gesuch eines Oberamtes um Umwandlung einer Busse von Fr. 1000.- in Haft zu beurteilen. Der Gesuchstellung war eine Betreibung gegen den Verurteilten vorausgegangen, die mit einem Verlustschein geendet hatte. Auf gewisse Einwände des Verurteilten hin stellte das Obergericht Erhebungen über die finanziellen Verhältnisse des Verurteilten an.