$ 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Arbeitsgerichte bildet eine Ausnahme von den allgemeinen Bestimmungen über die Gerichtsferien. Nun gilt prinzipiell, dass Ausnahmebestimmungen restriktiv auszulegen sind. Zudem muss auch stets nach dem Sinne einer Bestimmung gefragt werden, Gerichtsferien wurden im arbeitsgerichtlichen Verfahren deshalb ausgeschlossen, weil dieses rasch sein soll, da es namentlich bei den Arbeitnehmern öfters um Geldbeträge geht, die sie als Grundlage ihrer Existenz benötigen.