Während dieser Frist könne er (noch) nicht gültig verzichten. Nach Ablauf der Monatsfrist könne er aber, wie jeder andere Gläubiger, sogar durch Stillschweigen rechtsverbindlich verzichten. Die Klägerin erhob gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde. Aus der Begründung der Beschwerde geht hervor, dass sie den Beschwerdegrund des $ 35 lit. e des Gesetzes über die Arbeitsgerichte geltend machen will. 2. Art. 341 OR bestimmt, dass der Arbeitnehmer auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Vorschriften des Gesetzes oder aus unabdingbaren Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages ergeben, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung nicht verzichten kann.