Mit einem Rundschreiben machte die Geschäftsleitung Ende 1974 ihre Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass für das Jahr 1975 keine Erhöhungen der Gehälter vorgenommen werden könnten, da die Aufträge stark zurückgegangen seien. Den Mitarbeitern wurde vorgeschlagen, die Löhne auf dem bisherigen Niveau zu belassen. Bei Nichteinverständnis mit diesem Vorschlag müsste eine Auflösung des Anstellungsverhältnisses ins Auge gefasst werden, wobei in einem neuen Vertrag der Tariflohn mit den üblichen Zulagen zugebilligt werden könnte. M, G, stimmte dem Vorschlag am 20.12.1974 durch Unterzeichnung zu.