SOG 1977 Nr. 5 Art. 341 Abs. 1 OR. Anwendung dieser Vorschrift auf Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages. Zur Frage, ob der Arbeitnehmer, der die Verzichtserklärung abgibt in der Annahme, er werde sie später als ungültig widerrufen, gegen Treu und Glauben verstösst. M. G. arbeitete bei der Fensterfabrik H. seit 1.1.1963 als Zuschneider. Seit 1974 bezog er einen Monatslohn von Fr. 2'500.--, was einem Stundenlohn von Fr. 12.50 entsprach. Mit einem Rundschreiben machte die Geschäftsleitung Ende 1974 ihre Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass für das Jahr 1975 keine Erhöhungen der Gehälter vorgenommen werden könnten, da die Aufträge stark zurückgegangen seien.