SOG 1977 Nr. 4 Art. 646 ZGB. Der Miteigentumsanteil, auf den verzichtet wird, wächst den verbleibenden Miteigentümern an. G.C. und M.H. waren Miteigentümer mehrerer Grundstücke in S.. 1977 wies G. C. dem Grundbuchverwalter eine notariell beglaubigte Erklärungen des M. H. vor, laut welcher dieser auf seinen Miteigentumsteil an den betreffenden Grundstücken verzichtete und den Grundbuchverwalter ersuchte, ihn als Miteigentümer im Grundbuch zu löschen und den einzigen andern Miteigentümer, G. C., als alleinigen Eigentümer im Grundbuch einzutragen. G. C. ersuchte den Grundbuchverwalter um entsprechende Eintragungen.