strengste Schonung aufzuerlegen?" Diese Frage wurde am 24. November 1977 wie folgt beantwortet: "Bei seinem Spitalaustritt war Herr B. in der Lage, ein seinem Alter entsprechendes normales Leben zu führen. Dabei möchten wir "ein seinem Alter entsprechendes" besonders betonen. Er war in der Lage, sich selbständig zu pflegen, anzuziehen und ohne grössere Anstrengung mehrere Treppen zu überwinden. Auch wäre er sicher in der Lage gewesen, kleinere Einkäufe selbst zu besorgen und auch einen bescheidenen Haushalt selbst zu führen.