Die entsprechenden Beschwerden seien Aussagen des Patienten, der wegen der dekompensierten Herzinsuffizienz vom 15. Juli bis 20. Juli 1977 auf der medizinischen Abteilung des Inselspitals Bern hospitalisiert gewesen sei. Die Frage der Kasse "Ist die von Ihnen attestierte Arbeitsunfähigkeit nicht eher für einen im Arbeitsprozess stehenden Patienten zutreffend, wogegen für einen nicht mehr im Arbeitsprozess stehenden und pensionierten Patienten mit dieser Arbeitsunfähigkeit eigentlich eine Invalidität gemeint ist?" hat Dr. W. mit "Ja" beantwortet.