"Ich bestätige hiermit, dass Herr A. B. wegen seines Herzleidens, seiner Diabetes und seiner Kniegelenkarthrosen arbeitsunfähig zu 100% erklärt wurde (siehe frühere Bescheinigungen) und dies auch seit dem 6. Juli 1976 bis heute auf weiteres gilt." In seiner Antwort vom 24. August 1977 auf spezielle Fragen der Kasse, hat Dr, W, erklärt, seine Arbeitsunfähigkeitszeugnisse für A. B. seien so zu interpretieren, dass der Patient - würde er noch im Arbeitsprozess stehen - überhaupt nicht arbeiten könnte. Würde er noch im Arbeitsprozess stehen, könnte er nicht einmal ganz leichte Arbeit verrichten.