Nach dem Verfahren, wie es im Baureglement der Gemeinde Oberdorf und im kantonalen Entwurf für ein Normalbaureglement vorgesehen ist, muss mit der Schätzungskommission davon ausgegangen werden, dass alle Einwendungen gegen die Umschreibung des Perimeters, den Einbezug von Flächen und Längen, die Bezeichnung der Beitragspflichtigen im ersten Stadium, d. h. anlässlich der öffentlichen Auflage des Perimeterplanes, vorgebracht werden müssen. Dies bedingt aber auch, dass die technischen Daten, welche der Perimeterberechnung zugrunde liegen, nach der Eröffnung mit dem Perimeterplan nicht mehr verändert werden dürfen. b)