Zudem wird jedem Perimeterpflichtigen die Höhe seines Beitrages durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt. Die Beitragspflichtigen können gegen den Perimeterplan innert 30 Tagen Einsprache beim Gemeinderat erheben (BR § 47 Ziff. 3 bis 5).Nach der Abrechnung eines Strassenbaus stellt der Gemeindekassier die Rechnungen für die Perimeterbeiträge innert 30 Tagen zu. Dem Beitragspflichtigen wird eine Zahlungsfrist von 60 Tagen eingeräumt (BR § 48 Ziff. 1 und 2), Dieses Vorgehen entspricht dem im Entwurf vom 22. Mai 1974 zu einem Normalbaureglement über Grundeigentümerbeiträge und Gebühren vorgesehenen Verfahren.