SOG 1977 Nr. 40 § 24 BauG; §§ 47, 48 Baureglement Oberdorf. Zweistufiges Perimeterverfahren: - Welche Einwände können gegen die Schlussabrechnung noch vorgebracht werden? - In welchen Beziehungen darf die Schlussabrechnung von den in der ersten Etappe veröffentlichten Daten abweichen? a) Nach dem Baureglement der Gemeinde Oberdorf wird das Perimeterverfahren in zwei Etappen durchgeführt. Vor Ausführung des Strassenbaus wird ein Perimeterplan aufgrund des Kostenvoranschlages aufgestellt. Dieser Perimeterplan wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Zudem wird jedem Perimeterpflichtigen die Höhe seines Beitrages durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt.