Es geht aber aus der Bemerkung, die unter die Verfügung gesetzt worden ist, hervor, dass sich die Kommission auf die Bauvorschriften zum speziellen Bebauungsplan "Rigi" beruft und zudem auf die "Verhandlungen von 1975".Was die Bauvorschriften anbelangt, so konnte kein Zweifel bestehen, dass es hier um die Vorschrift über das "Gelände" ging, denn von den genannten Bauvorschriften handelt nur sie von Terrainveränderungen. Was die Verhandlungen von 1975 anbelangt, so hat die Baubehörde damals mehrfach mit dem Beschwerdeführer oder seiner Frau gesprochen, und es ist glaubhaft, dass schon damals klargestellt wurde, inwiefern eine Übereinstimmung der angebrachten Terrainveränderung mit der