Auf jeden Fall geht es zu weit, wenn der Beschwerdeführer annimmt, es bestehe im Kanton Solothurn für die Verwaltungsbehörden eine strikte Rechtspflicht der genannten Art und wenn diese verletzt werde, wenn also die Verfügung der Partei selbst statt ihrem Vertreter eröffnet werde, sei die Eröffnung nichtig, d. h. gelte sie als nicht geschehen. Die Behörden werden allerdings zu einem grossen Teil die Verfügungen dem Vertreter eröffnen.