SOG 1977 Nr. 33 § 12 Abs. 1 VRG. Die Gemeinden sind befugt, gegen Verkehrsmassnahmen des Polizeidepartements, die sich auf Gemeindestrassen beziehen, Beschwerde zu erheben. Das Verwaltungsgericht hat in seinem grundsätzlichen Entscheid vom 5.9.1974 (SOG 1974 Nr. 33) festgestellt, dass eine Gemeinde abgesehen vom Fall, wo sie als Träger privater Rechte (wie ein Privater) auftritt, zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid eines Departementes nur legitimiert ist, wenn der anzufechtende Entscheid die Autonomie der Gemeinde berührt. Vorliegend geht es um eine Verkehrsmassnahme nach Art. 3 Abs. 2 SVG in Verbindung mit Art. 32 Abs. 3 SVG.