SOG 1977 Nr. 32 § 12 VRG. Beschwerdelegitimation des Nachbarn in Baubewilligungssachen. Sie ist dann gegeben, wenn mit der Beschwerde die Verletzung einer sogenannten nachbarschützenden Norm geltend gemacht wird. Auch Vorschriften über den Parkierungsraum und über den Ortsbildschutz können nachbarschützenden Aspekt haben, nicht aber die Denkmalschutz-Vorschriften. Vorab stellt sich die Frage nach der Legitimation der beiden Beschwerdeführer. Da das VRG keine spezielle Regelung der Legitimalionsfrage enthält, ist auf § 12 VRG abzustellen, der allgemein sagt, wer im Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren Parteistellung hat (SOG 1975 Nr. 33 und die dort zit.