Dieses trat auf die Beschwerde nicht ein mit folgender Begründung: Es stellt sich vorab die Frage, wieweit gegen die Weigerung der zuständigen Behörde, ein Disziplinarverfahren zu eröffnen, Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden kann. Diese Frage hängt davon ab, wer in einem Disziplinarverfahren Parteistellung hat. Können Dritte als Partei auftreten? Das Verantwortlichkeitsgesetz und das Gemeindegesetz sprechen sich darüber nicht aus. Das Verantwortlichkeitsgesetz weist darauf hin, dass das Disziplinarverfahren u. a. "auf eine Anzeige hin" eröffnet werden kann ( § 26 Abs. 2).Dass jemand eine Anzeige erhebt, macht ihn jedoch noch nicht zur Partei.