SOG 1977 Nr. 30 Art. 16 Abs. 3 ANAV; § 66 VRG; § 50 lit. c GO. Gegen die Androhung der Ausweisung kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Das Polizeidepartement hat M. S. mit Schreiben vom i4. November 1977 die Ausweisung aus der Schweiz angedroht. Die beim Verwaltungsgericht erhobene Beschwerde des M. S. richtet sich gegen diese Androhung. Es fragt sich, ob überhaupt eine beschwerdefähige Verfügung oder ein beschwerdefähiger Entscheid im Sinne von § 20 VRG vorliegt.