sich aber, ob der Stiftungsrat wirklich durchgehend Geheimhaltung versprechen musste. Es ist ihm zumutbar, noch einmal genau zu überlegen, welche Personen wirklich geschützt werden müssen und bei welchen das weniger nötig ist, und auf Grund dieser Überlegung mit den in Frage kommenden Auskunftspersonen noch einmal über das Problem der Diskretion zu sprechen. Über einzelne Personen ist im ganzen Verfahren bereits derart viel - mit Namensnennung - gesprochen worden, dass nicht recht verständlich ist, weshalb hier nicht von allen Beteiligten mit wirklich offenen Karten gespielt werden kann.