Der Stiftungsrat verweist auf sein Interesse an der Vermeidung von Spannungen im Spitalbetrieb. Er hat aber auch zu beachten, dass es keineswegs im Interesse des Spitals liegt, wenn seine Chefärzte verunsichert werden und befürchten, man könnte sie entlassen, ohne dass sie sich gegen schwerste Vorwürfe angemessen verteidigen könnten, und wenn eine solche Auffassung über das Bürgerspital sich in der schweizerischen Ärzteschaft verbreiten sollte.