Verzichtet man darauf, so hat der Betroffene, der die Vorwürfe bestreiten will, natürlich ein wesentliches Interesse daran, sich zum mindesten im formlosen Verfahren der Nichtwiederwahl rechtfertigen zu können. Was umgekehrt die öffentlichen Interessen anbelangt, so geht es nicht um solche der Landesverteidigung oder der Verbrechensbekämpfung und dergleichen. Der Stiftungsrat verweist auf sein Interesse an der Vermeidung von Spannungen im Spitalbetrieb.