Ferner 9ehe es auch um das (öffentliche) Interesse des Bürgerspitals, indem Bekanntgabe der Namen die Spannungen im Betrieb vergrössert hätten und indem der Stiftungsrat für seine Führungsaufgabe auf Auskünfte des Personals angewiesen sei, welche Auskünfte er aber nur erhalte, wenn er Diskretion zusichern könne. Dass solche Interessen an der Geheimhaltung der Auskunftspersonen bestehen, ist nicht von der Hand zu weisen.