ff).Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 4.1.1977 eine Verordnung über die Wiederwahl der Beamten, Angestellten und Arbeiter der kantonalen Verwaltung, der Anstalten und Betriebe für die Amtsdauer 1977-1981 erlassen. Darin, insbesondere in § 5 wird nun offensichtlich vom Grundsatz ausgegangen, dass das Dienstverhältnis am Ende der Amtszeit nur dann zu Ende geht, wenn die Wiederwahl mit Verfügung abgelehnt wird. Die Verordnung folgt damit der neuern Doktrin und erscheint in diesem Lichte durchaus als gesetzeskonform. Als der angefochtene Beschluss gefasst wurde, war die Verordnung noch nicht erlassen.