Kinder über den Ablauf des Betriebes, c) Überwachung des Schlittelbetriebes und d) erste Hilfe bei einem Unfall. Bei der Prüfung der Frage, ob die Lehrerin eine solche Pflicht verletzt hat, ist vom Ergebnis des Augenscheines und den glaubwürdigen Zeugenaussagen auszugehen. Dabei ergibt sich folgendes: a) Auswahl des Schlittelortes; Der "Schärhoger" ist ein bekanntes Schlittelgebiet in der Nähe des Sälischulhauses. Unter den Lehrern des Schulhauses wurde der "Schärhoger" zum Schlitteln für die unteren Klassen reserviert. Der "Schärhoger" verläuft vom Walde her gesehen zunächst leicht abfallend, dann kommt ein etwas steileres Stück und zum Schluss ein flach auslaufender, langer Auslauf.