Während des Schlittelbetriebes ereignete sich ein Unfall, indem ein mit zwei andern Erstklässlern besetzter Schlitten den Knaben Roger S. anfuhr, weshalb Roger stürzte und dabei Verletzungen erlitt. Die Lehrerin und die zufällig anwesende Frau D. leisteten am Unfallort die erste Hilfe. Eine Verletzung des Kopfes, die zuerst harmlos erschien, erzeigte sich in der Folge als schwer und bewirkte eingreifende bleibende Schädigungen. Der Vater des Knaben Roger liess später gegen die Einwohnergemeinde eine Verantwortlichkeitsklage auf Bezahlung einer Summe von Fr. 335'000.-- Schadenersatz und Fr. 20'000.-- Genugtuung einreichen.