SOG 1977 Nr. 27 § 2 Abs. 1 Verantwortlichkeitsgesetz; § 65 Abs. 1 Volksschulgesetz. - Zum Begriff der Widerrechtlichkeit im Sinne von § 2 des Verantwortlichkeitsgesetzes; - Zwischen Lehrer und Schüler besteht ein Obhutsverhältnis; Pflichten des Lehrers als Obhutsinhaber beim Schulschlitteln. Am 20. Februar 1973 ging die Lehrerin M. B. mit ihrer ersten Primarschulklasse während einer Turnstunde am "Schärhoger" in der Nähe des Sälischulhauses in Olten schlitteln. Während des Schlittelbetriebes ereignete sich ein Unfall, indem ein mit zwei andern Erstklässlern besetzter Schlitten den Knaben Roger S. anfuhr, weshalb Roger stürzte und dabei Verletzungen erlitt.