Zu einer normalen Wohnbebauung gehört auch das Halten von Haustieren. Zu diesen sind auch noch zwei Reitpferde zu rechnen, wenn sie wie hier nur zum privaten Vergnügen verwendet werden. Die Grenze dieser Tierhaltung ist dort, wo der Wohnzonencharakter verletzt würde. Dieser Fall wäre bei übermässigen Immissionen gegeben. Pferde sind zwar grösser als Hunde, Katzen oder Vögel; die von Pferden ausgehenden Immissionen brauchen aber nicht grösser zu sein. Denn Hunde in einem Zwinger können einen Lärm verursachen, der viel unangenehmer ist als derjenige von gut gepflegten und genügend bewegten Pferden.