Zum anderen entkräften die heutigen Zugeständnisse des Bauherrn gegenüber seinem Nachbarn auch weitgehend die Einwände der Gemeinde. (Der Bauherr hat sich verpflichtet, die Seitenplanken der Pferdeboxen mit lärmvermindernden Matten zu verkleiden und während des Sommers bei heissem Wetter die Mistgrube wöchentlich zu entleeren.). Der Bauherr hat glaubwürdig dargelegt, dass er die Tiere selbst besorgen und pflegen wird. Er hält die Reitpferde rein zu seinem Privatvergnügen und will sie weder zu landwirtschaftlichen, noch zu anderen geschäftlichen Zwecken (z. B. Vermietung) einsetzen. Zu einer normalen Wohnbebauung gehört auch das Halten von Haustieren.