12 N 6).Vorliegend wird geltend gemacht, die Pferde würden durch Scharren, Schlagen und Wiehern einen übermässigen Lärm verursachen und es würden durch den Pferdemist üble Gerüche entstehen. Die Vertreter der Gemeinde erklären, sie hätten diese Erfahrungen in einem früheren Fall machen müssen. Dazu ist einmal festzuhalten, dass auch die Gemeindevertreter an der heutigen Verhandlung zugegeben haben, dass dem damaligen Streit überwiegend persönliche Streitigkeiten zu Grunde lagen, sodass jener Fall für den hier zu entscheidenden nicht schlüssig sein kann. Zum anderen entkräften die heutigen Zugeständnisse des Bauherrn gegenüber seinem Nachbarn auch weitgehend die Einwände der Gemeinde.