b dieses Reglements neben dem reinen Wohnbau auch kleinere Geschäfte mit wenig Zubringerverkehr gestattet, wie z. B. kleinere Läden, Cafés, Etagengeschäfte, kleinere Bürobetriebe usw. In ihrer äusseren Erscheinung dürfen solche betrieblichen Bauten jedoch nicht vom Wohnbaucharakter abweichen. Wie der Gemeindeammann ausführte, ging es bei der Umschreibung dieser Zone vor allem darum, möglichst alle Störungen des ruhigen Wohnens zu vermeiden. Mit dem Hinweis auf den geringen Zubringerverkehr sollte besonderes Gewicht auf wenig Immissionen gelegt werden.