SOG 1977 Nr. 24 § 42 NBR; § 11 lit. b Baureglement Metzerlen. Zonengemässheit und Immissionsfrage bei einem Stall für zwei Pferde in Wohnzone. Beim Bauvorhaben handelt es sich nach den vorhandenen Planunterlagen um einen Pferdestall von 10,42 m Länge, 3,44 m Breite und 3,21 m Höhe (First) und um eine gedeckte Mistgrube von 4 m Länge, 2 m Breite und 1,10 m Tiefe. Der Bau soll in die Wohnzone 1b nach Gemeindebaureglement zu stehen kommen. In dieser Zone sind nach § 11 lit. b dieses Reglements neben dem reinen Wohnbau auch kleinere Geschäfte mit wenig Zubringerverkehr gestattet, wie z. B. kleinere Läden, Cafés, Etagengeschäfte, kleinere Bürobetriebe usw.