Für das Bestehen einer solchen Praxis vermochte der Vertreter des Baudepartements keine konkreten Hinweise zu geben. Er beschränkt sich - auf entsprechende Fragen des Vorsitzenden hin - auf die Angabe, langjährige Chefbeamte des Baudepartementes hätten es einfach als selbstverständlich bezeichnet, dass die AZ bei Scheunen in der genannten Art berechnet würde, man habe das nie anders aufgefasst. Das ist aber noch kein Nachweis einer entsprechenden Entscheidpraxis des Baudepartements. Damit ist allerdings anderseits auch noch nicht gesagt, dass die Auslegung des Baudepartements falsch ist. Ihr gegenüber bestehen aber auch inhaltlich gewisse Bedenken: