SOG 1977 Nr. 23 § 26 Abs. 2 NBR. Wie sind bei der Berechnung der Ausnützungsziffer unterirdische Garagen und landwirtschaftliche Scheunen zu behandeln? Anforderungen an den Nachweis einer bestimmten Auslegungspraxis einer Verwaltungsbehörde. Die Beschwerdeführer machen geltend, die Vorinstanz habe die Ausnützungsziffer (im Folgenden abgekürzt mit AZ) falsch berechnet, indem sie die unterirdische Einstellhalle nicht berücksichtigt und bei der Scheune nur die Grundfläche eingesetzt habe. Nach Meinung der Beschwerdeführer ist die Einstellhalle ebenfalls einzurechnen und ist die Scheune als zweigeschossiger Bau zu rechnen.