Er stellt in seiner Argumentation bloss auf den Betrag ab, den die Gemeinde zahlt. Er rechnet die Perimeteranteile in Franken aus und weist nach, dass die Gemeinde bei Erschliessungs- und Sammelstrassen pro m2 Strasse mehr auslegt als bei Kantonsstrassen, und findet das ungerecht. Es ist nun aber nicht einzusehen, wieso die grosse Staatshilfe, welche bei Kantonsstrassen anfällt, den beitragspflichtigen Grundeigentümern und nicht der Gemeinde zu Gute kommen soll. Die Vorinstanz macht letztlich denselben Fehler. Entscheidend ist, dass im Ergebnis das Verhältnis Gesamtaufwand/Beiträge nicht stossend ist.