Sie hat dargetan, dass diese immer noch besser fahren als die Anstösser an Gemeindestrassen. Hier können von den Gesamtkosten zum vorneherein lediglich 15% abgezogen werden (Subvention des Finanzausgleichs) statt 80% oder mehr wie bei den Kantonsstrassen. Diese Besserstellung der Anwohner an einer Kantonsstrasse gilt gewisse Nachteile, die diese mit sich bringen mag, genügend ab. Das trifft auch für die an der Baselstrasse wohnenden Grundeigentümer zu. Eine Rechnung besonderer Art macht der Vertreter des J. F. Er stellt in seiner Argumentation bloss auf den Betrag ab, den die Gemeinde zahlt.