Der Augenschein und die Aussagen der Anwesenden haben ergeben, dass mit dem Ausbau der Baselstrasse auch für die Anstösser eine erhebliche Verbesserung erzielt wurde. Der Erschliessungsvorteil, den das neue Trottoir - gerade auch für die Post - mit sich brachte, kann ebenfalls ernsthaft nicht bestritten werden. Aber auch die Bahnsanierung und die gleichzeitig erfolgte Korrektur der Strassenführung wirkt sich auf das Wohlbefinden und die Sicherheit der Anwohner nur positiv aus (Immissionsverminderung; bessere Übersichtlichkeit).Steht somit fest, dass der Ausbau der Baselstrasse für die Anstösser einen Erschliessungsvorteil brachte, ist deren Beitragspflicht grundsätzlich begründet.