Das kann nicht unter Berufung auf ihre Klassifizierung als Kantonsstrasse in Abrede gestellt werden. Charakter und Funktion einer Strasse können sich mit der Zeit ändern. Ein solcher Fall liegt hier vor. Das hat man zuständigenorts denn auch erkannt. Es steht nämlich fest, dass die Baselstrasse in absehbarer Zeit Gemeindestrasse wird. Damit wird den veränderten Verhältnissen Rechnung getragen. Der Augenschein und die Aussagen der Anwesenden haben ergeben, dass mit dem Ausbau der Baselstrasse auch für die Anstösser eine erhebliche Verbesserung erzielt wurde.