2. Die Baselstrasse ist eine Durchgangsstrasse, die gleichzeitig Sammelstrassen- und Erschliessungsstrassenfunktion hat. Ihre Durchgangsstrassenfunktion wurde mit dem Bau der parallel zu ihr verlaufenden Autostrasse T 5 erheblich vermindert, wenn auch nicht völlig aufgehoben. Es verbleibt ihr nach wie vor ein beschränkter Regionalverkehr, zumal die Benützung der neuen Autostrasse gewissen Fahrzeugkategorien verwehrt ist (VRV 35).Daneben aber ist der Erschliessungscharakter der Baselstrasse für die angrenzenden Grundstücke offenkundig. Das kann nicht unter Berufung auf ihre Klassifizierung als Kantonsstrasse in Abrede gestellt werden.