Die von der Vorinstanz beanstandete Beitragsregelung für Kantonsstrassen in Flumenthal findet sich in einem Reglement, das im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist. Die Vorteilsabwägung wurde hier bereits vom Gesetzgeber vorgenommen und sein Entscheid ist für den Rechtsanwender grundsätzlich verbindlich. Die Schätzungskommission kann nicht in freiem Ermessen überprüfen, ob man die Vorteilsfrage vielleicht besser anders gelöst hätte oder nicht. Sie ist vielmehr strikte an das Reglement gebunden, solange nicht feststeht, dass es gegen übergeordnetes Recht verstösst, gegen kantonales oder Bundesrecht also.