SOG 1977 Nr. 20 § 24 Abs. 1 BauG; Art. 5 Ziff. 6 Perimeterreglement Flumenthal. Grundeigentümerbeiträge an die Kosten eines Kantonsstrassenbaus: - zur schematischen Regelung der Vorteilsfrage durch den Gemeindegesetzgeber (Erw. 1); - zur Höhe des Grundeigentümeranteils (Erw. 2). Der Staat baute in Flumenthal die Baselstrasse, welche zu den Kantonsstrassen gehört, aus. Die Einwohnergemeinde Flumenthal, die mit einem Kostenanteil belastet wurde, erliess Beitragsverfügungen, nach denen - entsprechend einem Perimeter - verschiedene Grundeigentümer Beiträge an die Strassenkosten zu leisten hatten. Sie wandte dabei Art. 5 Ziff.