Die Kontrollfahrt soll ohne vorgängigen Fahrunterricht bestanden werden können. Sie ist somit ein geeignetes Mittel zur Überprüfung der Fahrtechnik, wenn an der Eignung eines Fahrzeugführers Zweifel entstanden sind. Sie ist in jenen Fällen anzuordnen, in denen durch eine ärztliche Untersuchung kein Aufschluss über die Eignung als Fahrzeugführer gegeben werden kann (Fahrtechnik, Verkehrsverständnis), wo aber andrerseits die vollständige Prüfung als zu weitgehender Eingriff erscheinen würde. In diesem begrenzten Bereich betrachtet das Verwaltungsgericht die Kontrollfahrt seit jeher als taugliches Mittel zur Überprüfung eines Fahrzeugführers.