Die Kontrollfahrt ist ein Institut der Praxis. Sie ist zu verstehen als eine abgekürzte, vereinfachte praktische Führerprüfung. Da sie einen geringeren Eingriff darstellt als die neue Prüfung, ist sie nach der Regel "in maiore minus" zulässig. Dabei versteht es sich von selbst, dass materiell zwischen der neuen Prüfung und der Kontrollfahrt ein deutlicher Unterschied bestehen muss: Mit der Kontrollfahrt wird festgestellt, ob sich der betreffende Motorfahrzeuglenker verkehrsgerecht verhält, ob seine Fahrtechnik den Anforderungen des heutigen Verkehrs gewachsen ist. Die Kontrollfahrt soll ohne vorgängigen Fahrunterricht bestanden werden können.