SOG 1977 Nr. 19 Art. 14 Abs. 3 SVG. Zur gesetzlichen Grundlage für die Anordnung einer Kontrollfahrt. Der Beschwerdeführer bestreitet das Bestehen einer gesetzlichen Grundlage für das Anordnen einer Kontrollfahrt. In der Tat wird die Kontrollfahrt im Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG) wie auch in der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) nicht erwähnt. Beide Erlasse kennen jedoch das Institut der neuen Führerprüfung. Laut Art. 24 VZV ist diese anzuordnen, wenn der Fahrzeugführer Widerhandlungen begangen hat, die an seiner Eignung zweifeln lassen. Das SVG umschreibt die Voraussetzungen an die Anordnung der neuen Prüfung weiter: