Das Verwaltungsgericht hatte eine Beschwerde zu beurteilen, die sich gegen die Einführung des Einbahnverkehrs auf der Bleichmattstrasse und gegen ein Rechtsabbiegeverbot von der Ziegelfeld- in die Grundstrasse - alles in Olten - richtete. Der Beschwerdeführer machte geltend, durch den zusätzlichen Verkehr, den die geplanten Massnahmen verursachen werden, würde am Blumenweg (wo der Beschwerdeführer eine Liegenschaft besitzt) die Sicherheit der Fussgänger tangiert und die ausgesprochen ruhige Wohnlage beeinträchtigt, beides in unzumutbarem Ausmass.