Die Unterführungsstrasse steigt gegen den Postplatz hin leicht an, und der Beschuldigte musste, um in Richtung Aarburg zu gelangen, eine rechtwinklige Linkskurve befahren. Er musste also den konkreten Gegebenheiten entsprechend eine relativ tiefe Geschwindigkeit einhalten. Trotzdem scherte unbestrittenermassen durch die brüske Bremsung der hintere Drehschemel des Langholzwagens aus; dadurch rutschten vier Baumstämme nach hinten und fielen in die Ketten, wovon der eine auf ein Rad zu liegen kam; auf die Strasse hinunter fiel indessen kein Baum.