Sämtliche 162 stimmberechtigten Gläubiger wurden mit eingeschriebenem Brief aufgefordert, innert 10 Tagen allfällige Einwendungen gegen die Niederlegung und Übertragung des Amtes des Liquidators anzumelden. Nachdem kein eingeschriebener Brief von der Post als unzustellbar zurückkam, kann davon ausgegangen werden, dass alle stimmberechtigten Gläubiger vom vorgesehenen Wechsel des Liquidators gehörig Kenntnis erhielten. Die grosse Mehrheit der stimmberechtigten Gläubiger mit einer weit überwiegenden Mehrheit der Forderungen hat gegen diesen Wechsel des Liquidators keine Einwendungen erhoben. Entgegen der Ansicht des Eidg.